Heilpädagogische Lernförderung

Die Heilpädagogische Lernförderung ist eine ganzheitliche individuelle Förderung Ihres Kindes. Sie ist für Schüler*innen geeignet, die mehr Unterstützung beim Lernen benötigen, als in der schulischen Förderung realisiert werden kann. Der fehlende Lernerfolg führt häufig zu Verhaltensauffälligkeiten des Kindes und zu Konflikten innerhalb der Familie.
Die Kinder, die Schwierigkeiten in der Schule haben, reagieren oft mit Abwehr oder Aggression auf das Lernen und die Schule im Allgemeinen. In der Heilpädagogischen Lernförderung lernt Ihr Kind durch ein stabiles Beziehungsangebot wieder Vertrauen zu sich selbst sowie Vertrauen in die eigenen Stärken zu entwickeln.
Die enge Zusammenarbeit mit Ihrer Familie ist der wichtigste Ansatzpunkt für das Gelingen der Förderung.

Für wen?

Heilpädagogische Lernförderung ist geeignet für Kinder ab der 1. Klasse bis etwa zur 7. Klasse bei

  • Lernschwierigkeiten, die in der Schule nicht ausreichend kompensiert werden können und die die wesentlichen schulischen Lernziele verhindern
  • Lernblockaden
  • Lernrückständen, z.B. durch Corona
  • fehlenden Lernstrukturen
  • starken Schul- und/oder Prüfungsängsten
  • Aufmerksamkeits-/Konzentrationsschwierigkeiten
  • Wahrnehmungsdefiziten
  • Schwierigkeiten in der Grafomotorik, z.B. sehr schlecht lesbare Schrift
  • Mobbingerfahrungen
  • Traumataerfahrungen
  • ADHS
  • FASD (Fetale Alkoholspektrumsstörung)
  • Autismusspektrumsstörungen

Die Heilpädagogische Lernförderung ist keine Nachhilfe!

Was passiert in der Fördereinheit?

Nach einer eingehenden Diagnostik wird ein Teilhabe- und Förderplan (orientiert am ICF-CY) erstellt, der individuell auf Ihr Kind abgestimmt ist. In der ganzheitlichen Förderung kommen neben Lernprogrammen auch vielfältige Fördermethoden zum Einsatz, die Ihr Kind psychisch stabilisiert, damit Lernen überhaupt wieder möglich ist. Die begleitende Zusammenarbeit mit den Eltern und ggf. den Lehrer*innen unterstützt Ihr Kind nachhaltige und sinnvolle Verhaltensweisen und Kenntnisse zu erwerben.

Um die im Teilhabe- und Förderplan vereinbarten Ziele zu erreichen, kommen vielfältige Methoden, u.a. aus der Heilpädagogik und Psychologie zum Einsatz.

  • Lerntherapeutische und heilpädagogische Diagnostik (Beobachtung und standardisierte Testverfahren)
  • Förderung der Basiskompetenzen
  • Förderung der grafomotorischen und feinmotorischen Kompetenzen
  • Lese- und Rechtschreibtraining
  • Heilpädagogische Sprachförderung und Wortschatzarbeit
  • Spezielle Förderprogramme zur Unterstützung der mathematischen Fertigkeiten
  • Spezifische individuelle (Lern-) Spiele
  • Wahrnehmungsförderung
  • „Lernen mit allen Sinnen“ - naturnahe sensorische Integration
  • Elemente aus dem Brain-Gym (Lerngymnastik)
  • NLP (Neurolinguistisches Programmieren)
  • Marburger Konzentrationstraining
  • Soziales Kompetenztraining
  • Angstbewältigungsstrategien
  • Elemente aus dem Kinder- und Jugendcoaching
  • Elemente aus dem Lerncoaching
  • Bewegungsförderung (Psychomotorik)
  • Entspannungsverfahren
  • Heilpädagogisches Werken und Gestalten
  • Heilpädagogisches Sandspiel
  • Heilpädagogische Spieltherapie
  • Elternberatung

Wie verläuft die Heilpädagogische Lernförderung?

Die Lernförderung findet in der Regel 1x wöchentlich für 45 Minuten statt. Sie kommen zu mir in die Praxis (ambulant) oder ich komme zu Ihnen nach Hause, wenn Sie nicht mobil sind. In Absprache kann die Förderung auch in der Schule stattfinden (mobil). Manchmal findet die Lernförderung auch in einer Kleinstgruppe mit zwei Schüler*innen statt. Die begleitenden Elterngesprächen sind wichtiger Bestandteil der Förderung. 


Was kostet die Heilpädagogische Lernförderung?

In der Regel ist die Lernförderung für die Eltern kostenpflichtig. Ich informiere Sie gerne in einem ersten kostenlosen Infogespräch umfassend.

Bei einer mobilen Tätigkeit liegt die maximale Fahrstrecke bei 20 km für eine Wegstrecke ab Praxis und ich berechne 0,30€ pro km extra.

Heilpädagogische Lernförderung wird zudem über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) finanziert. Familien, die Unterstützung bekommen in Form von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag sind berechtigt, die Lernförderung beim Jobcenter zu beantragen, wenn die Lehrer*innen eine außerschulische Förderung befürworten. Ich helfe Ihnen gerne dabei. 

In Einzelfällen kann die Kostenübernahme auch beim örtlichen Jugendamt beantragt werden, wenn eine entsprechende Stellungnahme eines Kinder- und Jugendlichenpsychologen/-therapeuten vorliegt (SGB VIII §35a). Gerne stehe ich Ihnen dabei unterstützend zur Seite.

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