Heilpädagogische Entwicklungsförderung

Die Heilpädagogische Entwicklungsförderung ist eine Hilfe für Kinder und Jugendliche, die unter erschwerten Bedingungen aufwachsen. Manche Kinder benötigen zusätzliche heilpädagogische Unterstützung, damit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gelingen kann. Insbesondere wenn Kinder Auffälligkeiten zeigen im (Sozial-) Verhalten, reagiert das Umfeld oft mit Ablehnung und Überforderung. Eine Veränderung im Umgang miteinander bewirkt häufig eine Veränderung der gesamten Familien- und Lebenssituation für Sie und besonders für Ihr Kind. Die begleitende Elternarbeit hilft Ihnen Ihr Kind in seinen Verhaltensäußerungen besser zu verstehen, angemessen darauf zu reagieren und mögliche Besonderheiten zu akzeptieren.

Für wen?

Diese Förderung ist geeignet für Kinder und Jugendliche, die in der Schule, im häuslichen Umfeld oder in anderen sozialen Systemen auffallen und Schwierigkeiten haben in der Interaktion mit anderen Mitmenschen. Z.B. bei

  • Verhaltensauffälligkeiten 
  • FASD (Fetale Alkoholspektrumsstörung)
  • Autismusspektrumsstörung 
  • ADHS
  • psychosozialen Auffälligkeiten 
  • Schulangst, Schulschwänzen, Mobbing
  • Schwierigkeiten beim Erlernen, Akzeptieren und Einhalten von Regeln und Grenzen
  • Ängsten 
  • sozialen Unsicherheiten 
  • Kontakt- und Beziehungsproblemen
  • Hochsensibilität 
  • familiären Besonderheiten (Trennung, Scheidung, Adoptions- und Pflegekinder)
  • Wahrnehmungsstörungen und/oder psychomotorischen Auffälligkeiten
  • Entwicklungsblockaden in Kommunikation und Sprache, u.a. Selektiver Mutismus 
  • keine/kaum Bildung von Eigeninitiative und Selbstständigkeit
  • Hilfe bei der Akzeptanz ihrer Beeinträchtigung

Was passiert in der Heilpädagogischen Entwicklungsförderung?

Zunächst ist der Aufbau einer tragfähigen Beziehung zwischen Ihrem Kind/Jugendlichen und mir Ziel der Förderung. Zudem wird Ihr Kind/der Jugendliche in einer eingehenden Diagnostik mit seinen Stärken und Schwächen kennengelernt und ein Teilhabe- und Entwicklungsplan (orientiert am ICF-CY) geschrieben. Die Förderung verläuft durch das Spiel mit Ihrem Kind oder das therapeutische Arbeiten mit dem Jugendlichen und orientiert sich am Teilhabe- und Entwicklungsplan. Dabei werden die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten Ihres Kindes genutzt, um darauf aufbauend neue sinnvolle Verhaltensweisen, Kenntnisse und Haltungen zu entwickeln. Das Ziel ist die Gesamtförderung des Klienten. Die begleitende Elternberatung und Erziehungshilfe ist dabei von zentraler Bedeutung. Um die besprochenen Ziele zu erreichen nutze ich verschiedene Methoden, sowie weitere (Spiel-) Angebote um alle Funktionsbereiche zu aktivieren. Zur Förderung der Sozialkompetenz kann die Förderung auch in der Kleingruppe mit anderen Kindern oder Jugendlichen stattfinden.

Folgende Methoden werden genutzt:

  • Heilpädagogische Diagnostik (Beobachtung und standardisierte Testverfahren)
  • Heilpädagogische Übungsbehandlung (HpÜ)
  • Heilpädagogische Erziehungshilfe und Entwicklungsförderung (HpE)
  • Heilpädagogische Spieltherapie
  • Heilpädagogisches Sandspiel
  • Heilpädagogisches Werken und Gestalten
  • Heilpädagogische Sprach- und Kommunikationsförderung
  • Wahrnehmungsförderung mit allen Sinnen, sensorische Integration 
  • NLP (Neurolinguistisches Programmieren)
  • Angstbewältigungsstrategien
  • Soziales Kompetenztraining
  • Biografiearbeit 
  • Entspannungsverfahren
  • Elemente aus dem Kinder- und Jugendcoaching
  • Elternberatung

Wie verläuft die Heilpädagogische Maßnahme?

Die heilpädagogische Maßnahme findet in der Regel 1x wöchentlich als Einzelstunde mit dem Kind, als Familienstunde oder als Gruppentherapie mit Gleichaltrigen statt. Jede Einheit dauert 60 Minuten. In regelmäßigen Abständen findet ein Elterngespräch statt.

Was kostet die Heilpädagogische Maßnahme?

Die Kostenübernahme der Förderung kann bei Vorliegen einer Stellungnahme eines Kinder- und Jugendlichenpsychologen/-therapeuten beim örtlichen Jugendamt beantragt werden (SGB VIII §35a ). Dabei helfe ich Ihnen gerne.

Wie jede heilpädagogische Leistung kann die Maßnahme auch selbst bezahlt werden.

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